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Eintreten? Kein Problem!

GEP Grafik: Pfeffer

Oft wird darüber geredet, dass der Austritt aus einer Kirche seit März 2017 eine einfache Angelegenheit ist.
Was mir dabei zu selten gesagt wird: auch der Eintritt ist für Getaufte leicht, denn auch hier sind in den letzten Jahren viele Vereinfachungen erfolgt.
Inzwischen reicht es, sich mit einem Pfarrer/ einer Pfarrerin in Verbindung zu setzen und seinen Eintrittswunsch zu erklären. Daraufhin muss man ein Formular ausfüllen und unterschreiben. Der Pfarrer/ die Pfarrerin zeichnet gegen und schon ist man eingetreten. Der Eintritt wird dem Kirchenvorstand mitgeteilt, der darüber Stillschweigen zu wahren hat. Außerdem wird die Information an die Kommune für das Melderegister weitergegeben.
Der Eintritt kostet nichts. Man ist aber kirchensteuerpflichtig, sofern man über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügt. In diesem Fall muss der/ die Eingetretene das gegenüber seinem Arbeitgeber bekannt machen.
Wenn der/ die Eingetretene möchte, kann es außer dem Ausfüllen des Formulars ein persönliches Gespräch mit dem Pfarrer/ der Pfarrerin geben und man kann sich auch in einem Gottesdienst segnen lassen.
Erscheint einem die Pfarrperson vor Ort nicht der geeignete Ansprechpartner für den Eintritt zu sein, kann man sich an jeden anderen Pfarrer, jede andere Pfarrerin oder eine Kircheneintrittsstelle wenden. Normalerweise gehört man dennoch zur Kirchengemeinde seines Erstwohnsitzes, es gibt aber auch die Möglichkeit, sich in eine andere Gemeinde „umpfarren“ zu lassen.
Abgesehen davon, dass sich eine Kirchengemeinde sehr über jeden Eintritt freut, weil sich das landeskirchliche Zuweisungsbudget der Kirchensteuermittel an der Größe der Kirchengemeinde bemisst, fühlt sich die Gemeinde vor allem in ihrer Arbeit bestätigt und motiviert.
Darüber hinaus haben Mitglieder unter anderem folgende Rechte:
Sie können am Abendmahl teilnehmen
Sie können Patin oder Pate werden.
Sie können an den Kirchenvorstandswahlen und Gemeindeversammlungen mit Stimmrecht teilnehmen.
Sie haben einen Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen wie z.B. Trauung und Bestattung.

Ich fände es schön, wenn auch darüber mal wieder mehr gesprochen würde und vielleicht trägt diese Information ja dazu bei.

Ihre Pfarrerin Sonja Mattes

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